Sammlungen in den Kirchen und zum Ausgang des Gottesdienstes

  • Kirchenfenster der Emmauskirche in Potschappel
  • Dach des Pfarrhauses in Döhlen
  • Turmuhr der Christuskirche in Deuben
  • Orgel in der Hoffnungskirche in Hainsberg
  • Erhaltung des Pfarrhauses in Somsdorf

Kirchgeld

Das Kirchgeld wird in unserer Landeskirche seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sog. Ortskirchensteuer erhoben. Ortskirchensteuer und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100 % der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung. 

Das Kirchgeld ist keine unverhältnismäßige Abgabe. Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit; die Freigrenzen des Einkommensteuerrechts kommen systemkonform nicht zur Anwendung. Eine das Existenzminimum gefährdende Kirchgeldschuld ist bei einem Kirchgeldsatz von 0,3 % der jährlich verbleibenden Einnahmen nicht denkbar. Da das Kirchgeld - anders als die Landeskirchensteuer - von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Dennoch kann man, wenn man die Notwendigkeit dieser Einnahme für die eigene Kirchgemeinde nicht nachvollziehen will, die gezahlte Landeskirchensteuer auf das zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.

Aufgrund des spezifischen Erhebungsverfahrens findet kein Einzug statt. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage einer gewissenhaften Selbsteinschätzung ist einfach und für die Kirchgemeinden mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar. (Quelle: www.evlks.de)

Aktuelle Spendenprojekte

Orgelsanierung in der Hoffnungskirche Hainsberg:Bei einer Reparatur der Orgel 1982 mit gleichzeitigen Umbaumaßnahmen wurde das Holzschutzmittel Hylotox eingesetzt. Der darin enthaltene Wirkstoff Dichlordiphenyltrihlorethan ist heute wegen seiner gesundheitlichen Schadwirkung geächtet. Anstehende Reparaturen und Wartungen wurden von den Fachfirmen aufgrund der Hylotox-Ausblühungen nach 1990 nicht mehr ausgeführt. So ist eine Sanierung dringend erforderlich, die nach einer gründlichen Dekontaminierung wieder an den Originalzustand der Orgel von 1901 heranführen soll. Weitere Informationen finden Sie im Flyer.

Das Spendenziel beträgt 100.000€.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: RT 0890-0852 Orgel Hainsberg

Bankverbindungen

Kirchgeld
Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital, KD-Bank LKG Sachsen IBAN DE31 3506 0190 1657 6010 19 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: Kirchgeldnummer und Name

Friedhof
Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital, KD-Bank LKG Sachsen IBAN: DE11 3506 0190 1623 2300 11 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: Grabstellennummer, Nummer Gebührenbescheid, Name Grabstelleninhaber

Sonstige Überweisungen: (Kirche, Gemeinderüstzeit, Spende…)
Kontoinhaber: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank LKG Sachsen IBAN: DE11 3506 0190 1617 2090 27 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: RT 0852 und Angabe wofür das Geld verwendet werden soll

Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.

Spende an die Kirchgemeinde Freital über PayPal: