Rechtliche Grundlage jeder Ehe ist die standesamtliche Eheschließung. Sie geht der evangelischen Trauung in der Kirche voraus. Auch wenn das Brautpaar sich bereits bei der standesamtlichen Eheschließung zueinander bekennt und sich dafür entscheidet, den Weg durch Höhen und Tiefen des Lebens gemeinsam zu gehen, so hat die evangelische Trauung eine darüber hinaus gehende Bedeutung.

Denn im Traugottesdienst erfolgt das Bekenntnis zueinander vor Gott und der versammelten Gemeinde. Dem Brautpaar wird der Segen Gottes zugesprochen, der ihnen Kraft und Zuversicht geben und sie in guten und schlechten Zeiten tragen soll. Außerdem wird für das Paar und seine Lieben gebetet. Gottes Wort wird gehört, das Ermutigung und Leitlinien für das Miteinander gibt. Die kirchliche Trauung ist ein sehr feierlicher und auch ein sehr persönlicher Gottesdienst.

Wer kann getraut werden?

Getraut werden können Christen und Christinnen, die konfirmiert sind oder als Erwachsene getauft wurden und die der evangelischen Kirche angehören.

Gehört ein Partner nicht der Kirche an, so kann ein so genannter Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden.

Ist ein Partner katholisch, braucht es entweder ein Dispens vom römisch-katholischen Pfarramt oder aber der katholische Pfarrer wirkt an der Trauung selbst mit.

Ähnlich verhält es sich, wenn einer der beiden Partner Mitglied einer Freikirche ist.

Auch wenn die Trauung/der GDzE/die Segnung in einer Kirchgemeinde außerhalb unserer Kirchgemeinde stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale).

*Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft sind in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens seit dem 1. Januar 2017 möglich.

Näheres erfahren Sie hier http://www.evlks.de/aktuelles/nachrichten/31864.html

Ehejubiläen

Bitte wenden Sie sich direkt an einen Pfarrer/eine Pfarrerin unserer Kirchgemeinde, um einen Termin für eine Einsegnung (z.B. Silberhochzeit, Goldene Hochzeit o.ä.) zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Verwaltung wenden, die Mitarbeiterin wird dann den entsprechenden Kontakt zum Pfarrer/zur Pfarrerin vermitteln. Das Formular zur Anmeldung einer Einsegnung wird während der Öffnungszeiten der Verwaltung oder während des Gesprächs mit dem Pfarrer/der Pfarrerin ausgefüllt.

Konkrete Schritte zur Trauung oder zum Gottesdienst zur Eheschließung

Bitte wenden Sie sich an unsere Pfarrer, um einen Termin für die Trauung oder den Gottesdienst zur Eheschließung zu vereinbaren. Der zuständige Pfarrer führt dann ein ausführliches Traugespräch mit Ihnen, in dem die Gestaltung des Gottesdienstes und alles weitere Notwendige genau besprochen werden.

Im Einzelnen sind folgende Schritte erforderlich:

  • Anmeldung zur Trauung im Gemeindebüro oder im Downloadbereich herunterladen und die Liste der Kantoren abholen
  • Absprache für ein Traugespräch
  • Trauanmeldung im Pfarramt abgeben
  • Kantor von der ausgeteilten Liste finden und im Pfarramt angeben
  • Kopie der Urkunde vom Standesamt mitbringen
  • biblischen Trauspruch suchen, der durch die Ehe begleiten soll